Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 14.10.1998 - 5 K 3087/98
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 610
- VBlBW 1999, 465
- InfAuslR 1999, 422
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97
Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98
Auch aus der allgemeinen politischen Lage in Bosnien und Herzegowina ergibt sich kein Abschiebungshindernis für den Antragsteller, auf Grund dessen ihm nach § 55 Abs. 2 AuslG eine Duldung erteilt werden könnte (vgl. den Senatsbeschl. v. 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 und den Senatsbeschl. v. 6.5.1998 - 13 S 1069/98 - im vorangegangenen Eilverfahren des Antragstellers). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98
Soweit der 1. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschluß vom 14.11.1994 - 1 S 818/94 (InfAuslR 1995, 197) - insoweit allerdings ohne nähere Begründung - davon ausgegangen ist, die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 AuslG greife auch bei Anträgen auf Verlängerung bzw. Neuerteilung nach bereits im Inland erteilter Aufenthaltsgenehmigung ein, vermag der Senat dem aus den oben dargelegten Gründen nicht zu folgen. - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94
Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98
Ob die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 AuslG in den beiden von Satz 1 dieser Vorschrift geregelten Fallgruppen auch durch einen Antrag ausgelöst wird, der erst nach Ablauf des ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visums oder des erlaubnisfreien Aufenthalts und damit verspätet gestellt wird (so Beschl. des erk. Gerichtshofs v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -, EZAR 622 Nr. 22; a.A. Senatsbeschl. v. 7.2.1995 - 13 S 2924/94 -, VBlBW 1995, 329), kann hier offen bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94
Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98
Ob die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 AuslG in den beiden von Satz 1 dieser Vorschrift geregelten Fallgruppen auch durch einen Antrag ausgelöst wird, der erst nach Ablauf des ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visums oder des erlaubnisfreien Aufenthalts und damit verspätet gestellt wird (so Beschl. des erk. Gerichtshofs v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -, EZAR 622 Nr. 22; a.A. Senatsbeschl. v. 7.2.1995 - 13 S 2924/94 -, VBlBW 1995, 329), kann hier offen bleiben.
- OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99
Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer …
BT-Drucks. 11/6321 S. 80; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 24; Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 S. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 1999 - 13 S 3241/98 -, InfAuslR 1999, 422. - OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02
Duldungsfiktion - Erstantrag oder Verlängerungsantrag; Ehegattennachzug - …
Die strikte Begrenzung der Duldungsfiktion auf den Fall eines erstmaligen Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (in diesem Sinne VGH Mannheim, Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999 S. 610; OVG Münster, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001 S. 538) begegnet erheblichen Zweifeln (…vgl. GK-AuslR § 69 Rdnr. 16).
- OVG Sachsen, 08.01.2004 - 3 BS 113/02
Aufenthaltserlaubnis, Duldungsfiktion, Versagungsgrund
Sachgerechte Gründe für eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Duldungsfiktion bestehen nicht; insbesondere ist nicht ersichtlich, warum ein Ausländer, der bei der ersten Antragstellung im Bundesgebiet noch nicht über ein erforderliches Visum verfügte, besser gestellt werden sollte, als derjenige, dessen Aufenthalt von der Ausländerbehörde schon einmal erlaubt worden ist (…wie hier: GK-AuslR, aaO; im Erg. ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, NVwZ-RR 1995, 295 [297]; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 270 f; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999, 610 f; OVG NW, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001, 538). - VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03
Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum
Die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG scheidet vorliegend aus, weil von dieser Bestimmung Verlängerungsanträge bezüglich im Inland erteilter Aufenthaltsgenehmigungen nicht erfasst werden (Hess. VGH, 26.07.1996 - 12 TG 4326/95 - ausf. VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98 -, InfAuslR 1999, 422; VG Gießen, 06.03.1996 - 7 G 326/96 - 20.12.1996 - 7 G 871/96 -). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 13 S 2563/00
Ausweisung - unterbliebene Anhörung
Dies ist hier nicht der Fall; denn die - hier allein in Betracht zu ziehende (vgl. Senatsbeschluss vom 18.5.1999 - 13 S 3241/98 -, InfAuslR 1999, 422) - Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 69 Abs. 3 AuslG greift nur ein, wenn der Ausländer den Antrag auf Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltsgenehmigung vor deren Ablauf stellt (BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 7.96 -, NVwZ 1998, 185).